In einer Pressemitteilung macht der DJV heute darauf aufmersam, dass die Frist für Wahlerklärung zum Krankengeld Ende des Monats abläuft. Freie Mitarbeiter, die über ihren ARD-Sender als Beschäftigte versichert sind, sollten bis zum 30. September 2009 eine Wahlerklärung für Krankengeld bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse abgeben. Gleiches gilt für solche Selbständigen, die nicht Mitglied der Künstlersozialkasse sind. Wer die Frist versäumt, riskiert Karenzzeiten für die Anspruchsberechtigung. Für Freie, die für den MDR tätig sind verhandeln gegenwärtig die Gewerkschaften eine neue Regelung. Mehr Informationen: www.tarifblog.info und http://frei.djv-online.de
Der DJV bietet zusätzlich Hotlines zum gesetzlichen Krankengeld an. Vom 28. bis 30. September 2009 von 10 Uhr bis 16 Uhr: DJV-V&S-Versicherungsservice Helge Kühl, Tel. 04346 / 296 02 00, außerdem eine Beratung per E-Mail: info@helgekuehl.de. Außerdem am 28. und am 30. September 2009: DJV-Referat Freie Journalisten, Tel.: 0228 / 201 72 18. E-Mail-Beratung: hir@djv.de.