Verhandlungstage bis Ende Juli

Mit einem Befangenheitsantrag gegen Richter Hermann Hepp-Schwab endete vor dem Dresdner Amtsgericht der siebte Prozessakt gegen die beiden freien Leipziger Journalisten, die wegen übler Nachrede zu Lasten zweier Ex-Richter („Dreckige Wäsche“; Spiegel vom 21.01.2008) und Verleumdung zweier Leipziger Polizeibeamter („Voreiliger Freispruch“; ZEIT-online vom 27.06.2008) einen Strafbefehl über 4800 Euro erhielten und diesen ablehnten.

Verteidiger Ulf Israel stellte seinen Befangenheitsantrag mit Verweis auf Prozessfehler in Form von rechtswidrigen Fristsetzungen und der dringenden Besorgnis, dass der Richter sich nicht von seiner vorgeprägten Auffassung abbringen lasse. Sein Mandant habe lange gezögert, aber jetzt sei die Grenze überschritten. Israel listete akribisch eine Liste von Äußerungen und Geschehnissen aus den ersten sechs Prozesstagen auf, die aus Sicht seiner Seite den Verdacht auf Befangenheit nahelegten. Der zweite Verteidiger, Steffen Soult, erneuerte derweil seine Rüge aufgrund der angeordneten Verlesung von Akten, welche gegen das Mündlichkeitsgebot von Zeugenaussagen verstoße. Die Vertreterin der Nebenkläger, Sieglinde Buchner-Hohner, sah hingegen einen Widerspruch in der angeforderten Anhörung des Spiegel-Anwaltes über die strafrechtliche Vorab-Prüfung des Artikels und der behauptenden Nichtmitarbeit seitens der Angeklagten. Zuvor bestätigte Rechtsanwalt Stefan Heinemann als Zeuge den zeitlichen Ablauf der journalistischen Nachfrage, den der Dresdner Spiegel-Korrespondent am 26. April vor Gericht angab: Das Dementi, dass einer der Nebenkläger über Heinemann abgab, floss in den Artikel ein. Jenes Verfahren wurde nach einer veröffentlichten Korrektur und einer Geldauflage, die der „Spiegel“ bezahlte, eingestellt. Die beiden übrig gebliebenen Angeklagten gelten zwar als Co-Autoren, der Spiegel habe aber ihre Recherchen weder direkt in den Artikel einfließen lassen, noch stammten die beiden inkriminierten Textstellen von ihnen. Trotz des Befangenheitsantrages wurden sofort fünf weitere Prozesstermine anberaumt: 11. Juni (ab 8.30 Uhr, ganztägig), 18. Juni (9 bis 12 Uhr), 12. Juli (13 bis 13.30 Uhr), 15. Juli (10 bis 12 Uhr) und 28. Juli (9 bis 16.30 Uhr). Sollte er den Prozess fortsetzen, so hat Hepp-Schwab angekündigt, dem Antrag der Verteidigung nachzugeben und die zwei beiden Justiziare der veröffentlichenden Medien über die rechtlichen Prüfungsmodalitäten zu befragen. Zudem wolle er „bezüglich aller möglichen Deutungen die Scheune so weit wie möglich offen halten“, um zu sehen, ob nicht doch Anstiftung oder Beihilfe vorliege. Auch hier Protest der beiden Verteidiger: Wenn er den Darlegungen des Spiegelreporters nicht traue, dann wäre doch längst eine Anzeige wegen Falschaussage fällig gewesen.

AH

2 Antworten to “Verhandlungstage bis Ende Juli”

  1. Rudi Ment Says:

    Da fehlt doch der Verweis auf die Podiumdiskussion zum Thema?! Auch auf
    http://www.djv-sachsen.de/2010/ steht nix genaues …

  2. Kurzer Prozesssommertag « Says:

    […] Befangenheitsantrag gegen Richter Hermann Hepp-Schwab (Beitrag vom 26. Mai) wurde zurückgenommen, nachdem dieser die per Vorlesung am sechsten Prozesstag , also entgegen dem […]

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