Nach dem derzeitigen „Fahrplan“ könnte das Berufungsverfahren zum Dresdner Journalistenprozess am 10. Dezember 2012 mit einem Freispruch beendet werden. Am kommenden Montag, dem 3.12.2012, wird der bislang letzte Zeuge gehört. Es ist der Zeit-Jurist Nabert, dessen Gutachten zum Urteil des Amtgerichtes aus dem Jahre 2010 bereits seit längerem kursiert. Nabert kommt darin zu dem Schluss: „…eine Strafbarkeit der beiden Journalisten besteht nicht“. Das Strafurteil des Amtsgerichtes Dresden sei rechtsfehlerhaft und greife in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit der beiden Journalisten ein, so Nabert.
Sollten keine weiteren Beweisanträge gestellt werden, dann könnte am 10. Dezember 2012 plädiert und auch ein Urteil gesprochen werden.
Kommentar verfassen