Journalistenprozess: Staatsanwaltschaft geht in Revision

Schwarzer Tag für ansehen der sächsischen Justiz [hprfoto]Der Dresdner Journalistenprozess geht in die dritte Runde: Die Staatsanwaltschaft Dresden ist gegen das Urteil des Landgerichtes Dresden in Revision gegangen, meldet dpa unter Berufung auf einen Sprecher des Landgerichtes. Die Leipziger Journalisten Arndt Ginzel und Thomas Datt waren am 10. Dezember 2012 vom Vorwurf der üblen Nachrede und der Verleumdung freigesprochen worden. Sie hatten 2008 zum sogenannten Sachsensumpf berichtet. Dabei ging es um Korruption und vermeintlich kriminelle Netzwerke in Leipzig Anfang der 1990er Jahre. Das Dresdner Amtsgericht hatte die Journalisten 2010 wegen übler Nachrede zu Geldstrafen von je 2500 Euro verurteilt. Dagegen hatten diese und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Das aktuelle Urteil des Dresdner Landgerichtes wurde von vielen Seiten als ein Sieg der Pressefreiheit gewertet. Prozessbeobachter hatten allerdings bereits bei Urteilsverkündung vor einer Woche mit einer Revision durch die Staatsanwaltschaft gerechnet. (dpa/kmh)

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