Neue Altersversorgung für Zeitschriftenredakteure

PresseversorgungAm heutigen 1. April 2013 startet eine neue tarifliche Regelung für die Altersversorgung von Redakteuren bei Zeitschriftenverlagen. Für Neueinstellungen gibt es neue Konditionen in der traditionellen Presseversorgung. Die tarifliche Regelung wurde zwischen dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), dem DJV und ver.di geschlossen. Damit, so der DJV in einer Pressemeitteilung, sei eine Lösung gelungen, von der alle Seiten profitieren. Weiterhin werden die Redakteure paritätisch über das Presseversorgungswerk versichert. Dort werden für diejenigen, die ab dem Stichtag am 1. April 2013 erstmals versichert werden, insgesamt acht Prozent des Monatsgehalts (bisher 7,5 %) bis zu einer Bemessungsgrenze von derzeit 4675 Euro eingezahlt. Verlag und Redakteur bringen davon jeweils die Hälfte auf. Durch Nutzung der gesetzlichen Möglichkeiten wird dieser Beitrag  – anders als nach den bisherigen Regeln – weitgehend ohne Lohnsteuer- und Sozialabgabenbelastung abgeführt. Die Besteuerung erfolgt erst bei der Rentenauszahlung. Die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Normen bewirken eine Nettoentlastung der Redakteure. Der neue Tarifvertrag ist frühestens zum 31. März 2017 kündbar.

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