„Als Kampfansage der Bundesregierung an die Berufsgewerkschaften“ hat der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts zur Tarifeinheit bezeichnet. Der Deutsche Journalisten-Verband sehe darin die Vorbereitung eines Verfassungsbruchs. Das Kabinett hatte den Referentenentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ohne Änderungen beschlossen. Im Gesetzgebungsverfahren muss nun der Bundesrat Stellung nehmen. Mit den Lesungen des Entwurfs im Bundestag ist im Frühjahr 2015 zu rechnen. In Kraft treten soll das Gesetz zur Tarifeinheit im Sommer kommenden Jahres.
Das Prinzip „Eine Gewerkschaft pro Betrieb“ schränke auch nach dem Urteil renommierter Verfassungsrechtler die Betätigungsmöglichkeiten spezialisierter Arbeitnehmervertretungen unzulässig ein. Indirekt werde damit das in der Verfassung garantierte Streikrecht ad absurdum geführt, das verletze das Grundgesetz.
„Die Koalition will das Gesetz trotz der auch in den Fachministerien vorhandenen Bedenken durchpeitschen“, so Michael Konken. „Dagegen müssen und werden wir uns wehren!“ Sollte der Entwurf zum Gesetz werden, will der DJV eine Verfassungsbeschwerde vorbereiten.