Der Deutsche Presserat hat die publizistischen Grundsätze im Hinblick auf onlinespezifische Anforderungen an die Presseethik ergänzt. In seiner Sitzung am 11.03.2015 in Berlin verabschiedete das Selbstkontrollgremium neue Richtlinien und aktualisierte bereits bestehende Regelungen. „Die Überarbeitung des Pressekodex war notwendig, da durch spezifische Erscheinungs- und Veröffentlichungsformen in Online-Medien neue presseethische Fragestellungen aufgeworfen werden“, erläuterte Presseratssprecher Tilmann Kruse die Kodexergänzung. „Mit den neuen Richtlinien trägt der Presserat den Entwicklungen im Online-Bereich Rechnung.“
Einer der Schwerpunkte der Überarbeitung des Pressekodex ist der Bereich Nutzerbeiträge (User-Generated Content). Die neue Richtlinie 2.7 betont hier, dass die Presse die Verantwortung für Online-Beiträge trägt, die von Nutzern zugeliefert werden, und dass solche Inhalte klar erkennbar sein müssen. Die Redaktion muss Verstöße gegen die Presseethik beseitigen, wenn sie von diesen Kenntnis erhält.
Eine weitere Änderung gibt es in der Richtlinie 2.6. In Absatz 3 wird dort klargestellt, dass unter Pseudonym veröffentlichte Online-Nutzerbeiträge auch als Leserbrief in einer Printausgabe veröffentlicht werden können, wenn auf die Quelle hingewiesen wird. Richtlinie 3.1 schließlich hält jetzt fest, dass bei Online-Veröffentlichungen eine Richtigstellung mit dem ursprünglichen Beitrag verbunden wird bzw. dass sie, wenn sie in dem Beitrag selbst erfolgt, kenntlich gemacht wird. (PI)
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