Auch in Burgstädt gelten das Grundgesetz, das Sächsische Pressegesetz und die Sächsische Gemeindeordnung. Darauf hat der DJV Sachsen heute den Bürgermeister der Kleinstadt in der Nähe von Chemnitz hingewiesen. Veranlasst durch Bürgermeister Lars Naumann waren hier kürzlich Medienvertreter von einer Einwohnerversammlung ausgeschlossen worden. Der DJV Sachsen verweist auf die einschlägigen Gesetze und die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit. Der Ausschluss der Medien bei einer öffentlichen Veranstaltung sei ein unerhörter Vorgang, heißt es in einem Schreiben an die Stadtverwaltung. Das gelte auch für die Ankündigung, dies gegebenenfalls erneut zu tun. Die Klage der Freien Presse ist daher die einzig richtige Antwort.
Der DJV Sachsen fordert die Verantwortlichen in Burgstädt auf, zukünftig die Rechte von Medien und Medienschaffenden in vollem Umfang zu wahren.
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