Nach Berichten des Medienmagazins ZAPP wurden im Zuge der Ermittlungen wegen Verdachts auf „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ Telefongespräche von Leipziger Journalisten abgehört und aufgezeichnet. Dem Bericht zufolge wurden die betroffenen Journalisten nicht informiert und die Aufzeichnungen zunächst auch nicht gelöscht. Dies wurde bereits im Juni dieses Jahres (links die Wortmeldung des DJV Sachsen) bekannt. Neueste Medienberichte machen deutlich, dass in weit größerem Umfang mitgehört wurde. Ein Journalist wurde nach Angaben der Leipziger Volkszeitung 130 mal belauscht, als er mit Vertretern des Fußballvereins Chemie Leipzig telefonierte. Auch Medienvertreter von Bild Leipzig, Spiegel und der Leipziger Internetzeitung stehen auf der Mithörliste. Insgesamt sollen neun Medienvertreter, zehn Rechtsanwälte und drei Ärzte betroffen sein.
Als berufliche Interessenvertretung der Journalistinnen und Journalisten kritisiert der DJV Sachsen dieses Vorgehen der Ermittlungsbehörden scharf. Das Abhören von Telefongesprächen ist ein schwerwiegender Eingriff in die Pressefreiheit. Es zeugt von wenig Sensibilität, wenn Aufzeichnungen angefertigt und aufbewahrt wurden, obwohl bekannt war, dass es sich um Gespräche handelte, bei denen Journalisten beteiligt waren. Die Daten hätten unverzüglich gelöscht werden müssen.
Der sächsische Journalistenverband fordert die Ermittlungsbehörden des Freistaates auf, die Vorgänge gründlich zu überprüfen und dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig bei Ermittlungen die Rechte von Journalisten in vollem Umfang gewahrt werden.
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