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Einstweilige Verfügung gegen Innenministeräußerung geplant

5. März 2019

Der Innenminister Sachsen-Anhalts, Holger Stahlknecht, hat Ende vergangener Woche mitteilen lassen, dass er gegen Redakteure der „Städtischen Zeitung“ Halle Strafanzeige erstattet hat. Grund sei eine wahrheitswidrige Berichterstattung. Nach Medienberichten soll dies die Berichterstattung des online-Mediums über das Abwahlverfahren gegen den Teutschenthaler Bürgermeister Ralf Wunschinski (CDU) sein. Dem Innenminister sollen von der „Städtischen Zeitung“ offensichtlich strafbare Handlungen unterstellt worden sein.

Die betroffenen Redakteure weisen die Vorwürfe zurück. Felix Knothe, verantwortlicher Redakteur der „Städtischen Zeitung“, hat gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung erklärt, dass die Beschuldigungen unkonkret seien, man stehe zu den Ergebnissen der Recherche.

Der Inhalt der Strafanzeige ist bisher nicht bekannt. Die betroffenen Redakteure wehren sich gegen den Vorwurf der wahrheitswidrigen Berichterstattung und wollen nun Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen.. Sie streben die Unterlassung ehrverletzender und geschäftsschädigender Behauptungen durch den Innenminister Sachsen-Anhalts an.

Der DJV Sachsen-Anhalt weist darauf hin, dass es die Aufgabe der Medien sei, Missstände nach gründlicher Recherche in die Öffentlichkeit zu bringen. Das treffe natürlich auch für alle Bereiche der Politik zu, betont Claudia Petasch-Becker, 2. Vorsitzende des DJV Sachsen-Anhalt. „Mit einer Strafanzeige gegen die Veröffentlichung vorzugehen, muss als Versuch gewertet werden, die Medien einzuschüchtern. Der einzig richtige Weg bei Falschdarstellung ist die Gegendarstellung, wie sie in den Pressegesetzen der Länder verankert ist“, so Claudia Petasch-Becker.

Ergänzung, 6.3.2019: Die „Städtische Zeitung“ hat gestern eine Gegendarstellung des Innenministers veröffentlicht.


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