DJV Sachsen zieht Fazit zu #le2111

DJV Sachsen und DJV Thüringen gemeinsam für Journalist*innen vor Ort – als Ansprechpartner bei Problemen, Übergriffen und Behinderungen

Nach den Erfahrungen mit Übergriffen auf Journalisten bei den „Querdenken“-Demonstrationen am 7. und 8. November in Leipzig hatten sich der DJV Sachsen und der DJV Thüringen entschlossen, an diesem Sonnabend als Ansprechpartner vor Ort zu sein und gut erkennbar die Demonstrationen und die dort arbeitenden Reporter*innen begleitet.

Die endgültige Auswertung des Demonstrationstages ist noch nicht abgeschlossen. Vorläufig ziehen wir aber ein positives Fazit. Wir begrüßen, dass die Polizei schon im Vorfeld intensiv das Gespräch mit dem DJV gesucht hat und den Schutz von Kolleginnen und Kollegen im Einsatzkonzept auch mit dafür extra abgestelltem Personal für das Kommunikationsteam berücksichtigt hat.

Im Laufe des Tages gab es mehrfach Gespräche zwischen DJV-Vertreter*innen und Pressesprecher*innen der Polizei sowie der Bundespolizei, um kritische Situationen zu klären.

Nach wie vor schwierig ist die Frage der Legitimation von Journalistinnen und Journalisten. Der bundeseinheitliche Presseausweis wurde nicht durchgehend als alleiniges Legitimationsmittel anerkannt, sondern es wurde vereinzelt darauf bestanden, dass sich Kolleginnen und Kollegen zudem mit einem Personalausweis ausweisen.

Dies ist zwar formal korrekt, die Handhabung liegt im Einzelfall indes im Ermessensspielraum der Polizei. Wir raten daher Kolleginnen und Kollegen, stets beide Dokumente bei Demonstrationen mit sich zu führen.

Darüber hinaus wurden teilweise auch von anderen Verbänden als den vier Herausgebern des bundeseinheitlichen Presseausweises ausgestellte Ausweise anerkannt. Problematisch ist aus unserer Sicht dabei, dass nicht klar ist, nach welchen Standards die Ausweisinhaber*innen arbeiten und ob es sich dabei tatsächlich um Journalist*innen oder Aktivist*innen handelt. Dafür gilt es, Lösungen zu finden.

Im Verlauf des rund achtstündigen Demonstrationsgeschehens sind uns zwei Fälle von körperlichen Übergriffen von Demonstrationsteilnehmer*innen auf Journalist*innen bekannt geworden. Zudem wurde eine Reporterin beleidigt, bedroht und verfolgt, bis sie den Demonstrationsort verließ. In diesen Fällen haben wir den betroffenen Kolleg*innen geraten, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten – eine Empfehlung, die aus unserer Sicht bei solchen Vorfällen grundsätzlich gilt.

Gleichzeitig wurden uns ein Fall bekannt, bei dem ein Journalist von Bundespolizisten abgedrängt wurde, als er Demonstrationsteilnehmer fotografierte. Der DJV Sachsen wird diesen Fall bei einem Gesprächstermin mit der Bundespolizei Ende November ansprechen.

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