Archive for August 2010

Trifft Prosa Pixel?

28. August 2010

Am 3. September ist Anmeldeschluss für die Magdeburger Auflage des DJV-Kongresses „Pixel trifft Prosa“, der am 9. und 10. Oktober 2010 in der Elbestadt stattfindet.  Alle wichtigen Informationen enthält der Flyer und ein Beitrag im blog intern. Anmeldung bis 3.9.!!! einfach per Email (info@djv-sachsen.de) an die Geschäftsstelle des Landesverbandes.

taz kritisiert erneut Dresdner Justiz

26. August 2010

Im Kommentar zum am gestrigen Mittwoch von der Bundesregierung verabschiedeten „Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit“ kritisiert taz-Medienredakteur Steffen Grimberg heute erneut die sächsische Justiz. Der Beitrag unter der Überschrift „Gesetz gegen Justizsumpf“ endet: „…Hier werden zwei freie Journalisten per Strafrecht belangt, weil sie in ihrem Artikel berechtigte Fragen über die Rolle von Justiz und Ermittlern im sächsischen Rotlichtmilieu gestellt haben. Obwohl die erste Instanz gegen die Journalisten urteilte, hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, weil ihr das Urteil zu lasch ist. Wo sich eine willfähige Justiz findet, nutzen der Pressefreiheit eben auch keine Schutzgesetze.“

Berufung gegen Urteil

25. August 2010

Gegen das Urteil im Dresdner Journalistenprozess hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Auch die verurteilten Leipziger Journalisten haben angekündigt, das Urteil anfechten zu wollen. Der DJV Sachsen wird die betroffenen Kollegen auch weiterhin unterstützen, dafür sprachen sich Landes- und Gesamtvorstand des Landesverbandes aus. “ Wir werden die zwei Kollegen weiter unterstützen. Es muss Journalisten gestattet sein, öffentlich Fragen zu stellen“, meint der Geschäftsführer des sächsischen Landesverbandes Michael Hiller.

Zum Prozess auch in der September-Ausgabe des journalist

Positive Aspekte einer Verurteilung

14. August 2010

Eigenwilliger Schlusspunkt eines eigenwilligen Prozesses am Amtsgericht Dresden.

Die Ehre zweier Polizisten, die auf keinen Fall Strafanzeige stellen wollten, wurde vorerst gesühnt. Trotz expliziter Aufforderung durch jene Staatsanwaltschaft, die einst ihre Ermittlungen schnell einstellte, dafür kritisiert wurde und nun mittels „Verfahren als Strafe“ – wie es der SPD-Landtagsabgeordnete Karl Nolle formulierte und den heutigen Umgang mit den Vorgängen als „den eigentlichen Sachsensumpf“ bezeichnete – zurückschlägt, hatten sie offenbar keinerlei Interesse daran. Erst ihr Dienstherr, der damals neue Leipziger Polizeipräsident, habe nach einem Anruf aus dem sächsischen Innenministerium Strafantrag gestellt. Ein Fall von Obhut.

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Schmerzlich, schädlich, absurd…

13. August 2010

(geä. am 14.8.2010) Im Journalistenprozess vor dem Dresdner Amtsgericht wurde am Freitagmorgen vor zahlreichen Vertretern von Presse und elektronischen Medien das Urteil gesprochen. Die beiden Leipziger Journalisten Arndt Ginzel und Thomas Datt sind zu einer Geldstrafe von jeweils 50 Tagessätzen a 50 Euro verurteilt und gleichzeitig in allen weiteren Anklagepunkten freigesprochen. Die Verurteilung bezieht sich nunmehr lediglich auf die Fragestellungen im Zeit-online-Artikel, die nach Ansicht des Gerichtes als Tatsachen-Behauptungen zu sehen sind. Die vom DJV Sachsen befürchtete negative Wirkung des Prozesses auf die  journalistische Arbeit wird durch die Verurteilung bestärkt.  Der Vorsitzende Richter monierte  zudem zahlreiche journalistische Formulierungen, die seiner Meinung nach durch klare Quellenangaben belegt werden müßten. Obwohl das Urteil unter dem Strafmaß des ursprünglichen Strafbefehls und weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft liegt, haben Datt und Ginzel Berufung bzw. Revision angekündigt.  Die zwei Leipziger Journalisten fühlen sich trotz des Schuldspruchs gut. Das Urteil halten sie für absurd und nicht begründbar. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken bezeichnet das Urteil als „schmerzlich für die beiden Kollegen und schädlich für den Journalismus in Deutschland“, DJV-Pressesprecher Hendrik Zörner charakterisiert es als  überzogen. Einige Prozessbeobachter werden deutlicher…
Insgesamt schadet die Verurteilung dem Journalismus aber auch dem Image des Freistaates Sachsen. Die Reaktion ausgewählter Medien im Anhang…
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Sächsischer DJV fordert klares Bekenntnis zur Pressefreiheit

12. August 2010

Der sächsische Landesverband des Deutschen Journalisten-Verbandes erwartet bei der Urteilsverkündung am morgigen 13. August 2010 vor dem Amtsgericht Dresden ein klares Bekenntnis zur grundgesetzlich fixierten Pressefreiheit. „Die zwei vor Gericht stehenden Leipziger Journalisten müssen freigesprochen werden. Eine Verurteilung wäre skandalös, beschädigt den Rechtsstaat und wird als Einschüchterungsversuch gegenüber Journalisten und Medien nicht funktionieren“, so die Landesvorsitzende des sächsischen DJV, Sabine Bachert-Mertz von Quirnheim. „Wir werden uns nicht davon abbringen lassen, für die Pressefreiheit einzutreten“, hatte die DJV-Vorsitzende bereits vor wenigen Wochen bei der Mitgliederversammlung des DJV Sachsen in Leipzig den rund 1400 Mitgliedern des Landesverbandes versichert. „Das seit April vor dem Dresdner Amtsgericht laufende Verfahren hat mehrfach bestätigt, dass Behörden offensichtlich gezielt Druck auf investigativ recherchierende Journalisten ausüben wollen. In Anklage und Prozess werden völlig normale journalistische Arbeitsabläufe und Handlungen kriminalisiert. Das können wir nicht hinnehmen“, so die sächsische DJV-Landesvorsitzende.

Pressefrühstück vor Urteilsverkündung

11. August 2010

Am Freitag, dem 13. August 2010, wird am Dresdner Amtsgericht das Urteil im Strafprozess gegen zwei Leipziger Journalisten verkündet. Der Termin ist auf 8 Uhr angesetzt. Bereits ab 7 Uhr erwartet der DJV Sachsen interessierte Journalistinnen und Journalisten zum Pressefrühstück im Dix Diner, dem Imbiss-Restaurant unmittelbar am Amtsgericht in der Berliner Straße. Gegen 7.30 Uhr werden Vertreter des DJV nochmals ihre Position zum Verfahren und der möglichen Verurteilung erläutern.  Medienvertreter können hier auch Gesprächstermine vereinbaren.

Die Grenzen der Logik

5. August 2010

Amtsgericht Dresden, 5. August 2010, Prozesstag 13 – der Tag  v o r  der Entscheidung. Am Freitag in  einer Woche – am 13. August – soll das Urteil gesprochen werden. In einem Strafprozess stehen zwei freiberuflich arbeitende Journalisten aus Leipzig wegen Verleumdung und übler Nachrede vor Gericht. Sie haben zwei Stunden Zeit für ihre Schlussworte.
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Sächsische Verleger- und Journalistenverbände fordern Freispruch

3. August 2010

In einer heute verbreiteten gemeinsamen Pressemitteilung fordern der Verband Sächsischer Zeitungsverleger und der DJV Sachsen den Freispruch der derzeit vor dem Dresdner Amtsgericht stehenden Freien Journalisten aus Leipzig.  „Beide Verbände sehen im Strafantrag sowie in dem bereits zwölf Verhandlungstage andauernden Verfahren einen eklatanten Einschüchterungsversuch gegenüber Journalisten und den Medien insgesamt“, heißt es in der Erklärung.

Der Prozess wird am 5. August 2010 ab 9 Uhr mit den Schlussworten der Beklagten fortgesetzt. Am 13.8. soll das Urteil gesprochen werden.